kauflegen,
V.
›etw. (Waren) zum Kauf auslegen‹;
zu (
der
3,  1.

Belegblock:

Helbig, Qu. Wirtsch.
2, 178, 4
(
md.
,
1467
):
das dieselben von Noremberg [...] hyn vnd herwider wandern, kauflegen, arbeiten vnd hantieren sollen.
Piirainen, Stadtr. Sillein
46, 36
(
sslow. inseldt.
,
1378
):
Von dem der perte vart ader chaufflagen varen wil.