kaufhandel,
der
;
–/-Ø
+ Uml.
›Handel, Geschäft‹;
zu (
der
1,  4.
Bedeutungsverwandte:
(
der
1,  1,  1,  1, .
Syntagmen:
k. treiben; an k. verhindert werden, durch k. in etw. geraten, sich in k. verziehen; grosser / kleiner k.; güter und geld zum k.
Wortbildungen:
kaufhändler
(a. 1658),
kaufshandlung
.

Belegblock:

Köbler, Ref. Wormbs
118, 10
(
Worms
1499
):
ein yeder mag in kauffhendeln oder sunst in anderen contracten sich verzyhen.
Ders., Ref. Franckenfort
50, 22
(
Mainz
1509
):
Wo aber in kauffhendeln oder kremeryen in dem fall [...] man vnnd wyb betrugk suͦchen.
Luther, WA (
1530
):
weil da ursachen viel sind (nemlich der kauffhandel), die kinder von der schulen [...] zu keren.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1538
):
wie die kaufshandlung algerait darauf gestellt ist, uns zu der ersten fristen bezalung des guts abtreten.
Sachs (
Nürnb.
1563
):
Weil du kein kauffhandel hast triben.
Köbler, Ref. Wormbs
318, 18
;
ders., Ref. Franckenfort
43, 19
;
Vgl. ferner s. v.
2
 8, ,  2.