kaufgericht,
das
.›von einer Partei verlangtes und auf ihre Kosten gehaltenes außerordentliches Gericht‹;
Rechtstexte.
Syntagmen:
ein k. abtragen / begeren / erwerben / geben / gestatten / haben / halten / sammeln; jn. um ein k. anrufen
.Belegblock:
wann ein kaufgericht begehrt wirdt, dann muß durch ein gericht erkannt werden, ob man es soll geben oder nicht.
wo einer ein kaufgericht will haben, der soll dem richter ein gulden geben.
da von dem gericht [...] uf begern der parteien ein sach eines kaufgerichts wurdig erkent.