kaufgeld,
das
;-(e)s/–
.Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
.Syntagmen:
k. anlegen / ausgeben / bezalen / bieten / (ein)nemen / erstatten / geben / hinterlegen / verlangen / verzeichnen, jm. das k. abspannen, schuldig sein; das k.
(Subj.) ausstehen / jm. zugebüren; etw. zu k. erlegen; hinterstelliges / unvergoltenes k.; summe / bezalung / verlierung des k.; ledig / los / quit des k.
Belegblock:
sagen auch die genannten [...] und ihre erben [...] solches obgemelten kaufgelts ganz quitt, ledig und los.
Gibt man von eim kalb [...] den 10. teil deß kaufgeldes.
Wie der kauffer [...] das usgegeben kauffgelt von dem verkauffer wider zuerlangen Forderung [...] thun mag.
darnach die teylung gleichwoͤl nicht aufgeslagen ist, suͤnder nach dem kaufgelt.
ob das kouffgelt vff ernente zil nit bezalt würd / das der kouff nichts sin sol.
alle die wile im des selben koufgelts ichtzit unvergolten ussteet.
der soll den richtern zue kaufgelt erlegen vierzehen schilling.
was seiner hausfrau und irem pruder [...] aus dem kaufgelt rechtlich zugepür.
Kollnig, a. a. O.
308, 19
; ders., Ref. Franckenfort
83, 13
; Küther, UB Frauensee
338, 5
; Schwartzenbach
K ijr
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