kassieren,
1.
›etw. vernichten, etw. für ungültig erklären‹.Syntagmen:
einen abschied / brief / kauf / krieg, ein siegel / testament, bücher / schriften k.
Belegblock:
Er solte meinem g. hern anderswo 40 huben besetzen, aber die ko. commissarien habens cassirt.
wo [...] unbilliche käuf [...] beschechen, sollen und werden dieselben aufgehept, gentzlich abgethon und casiert.
Schulz/Basler
1, 338
; Matzinger-Pfister, Paarformel.
1972, 157
; Möller, Fremdwörter.
1915, 75
; Rosenqvist, Frz. Einfluß.
1943, 297
.2.
›jn. aus seinem Amt entlassen‹.Syntagmen:
das regiment k.