kanzelist,
der
;
–/-en
.
›Beamter in einer Kanzlei‹;
Bedeutungsverwandte:
, , , .
Syntagmen:
einen k. aufnemen, in die ratsstube erfordern; dem k. etw. befelen / fürlegen / verbieten / zustellen, zum schreiben geben; etw. durch einen k. schreiben; besoldung / pflicht des k.

Belegblock:

Loose, Tuchers Haushaltb. (
nürnb.
,
1517
):
het die canczelisten und ander geest czu 2 tischen.