kampfwirdig,
Adj.
›mit den Regeln des Kampfes übereinstimmend, einen gerichtlichen Zweikampf zulassend‹;
zu .
Bedeutungsverwandte:
, , .
Syntagmen:
jn. k. schlagen / wunden; kampfwirdige wunde
.

Belegblock:

Goerlitz u. a., Magd. Schöff./Schweidnitz
130, 24
(
omd.
,
um 1390
):
ist die wunde kampfwirdig, zo sal her Torkas eyn halb wergeld geben.
Leman, Kulm. Recht Var. (
Thorn
1584
):
also das tzwyschen beyn vnde swarte dy wunde sich besyt nedirwert tzuhet vnd ere tufe hat so ist das eyne kampir
[Var.
kampwerdege
]
wunde.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
171, 10
(
thür.
,
1474
):
daz er blutrunstige wunden, kamphwirdige unde beynschrotige wunden erkennen sal.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
Schlegell hatte Hans Schutze kampferdigen geschlagen mit einem hammer uff das heupt.
Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
fleischwunden, das seint wunden, die nit kampfwirdig seint, noch geschwolln.
Goerlitz u. a., Rechtsd. Schweidnitz
165, 24
;
Grosch u. a., a. a. O.
159, 8
;
162, 3
.