kamerprokurator,
der
;
lat. Flexion.
›Vertreter einer landesfürstlichen Verwaltung‹;
Bedeutungsverwandte:
, .
Syntagmen:
den k. mit instruktion versehen; dem k. etw. auflegen; jn. durch den k. anstellen / ersuchen / inventieren; zugeordneter k.
Wortbildungen:
kamerprokuratorampt
(seit 1564),
kamerprokuratorfiskal
(seit 15. Jh.).

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1563
):
mit den zweien ihnen zugeordneten kammerprocuratoribus.
Wopfner, Bauernkr. Tirol
128, 33
(
tir.
,
1525
):
darŭmben sy dŭrch den vorstmaister oder camerprocŭrator ersuĕcht werden.
Schwarz, Awürt. Lagerb.
2, 275, 2
;