kamergut,
das
;-(e)s/-er
+ Uml.Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Syntagmen:
das k. berüren / fördern / meren / ringern, jm. das k. vorbehalten, die kamergüter wegschicken / wegtragen; dem k. zugetan sein; am k. abgang haben, etw. aus dem k. erstatten, etw. in das k. schuldig bleiben, etw. von dem k. erhalten; erschöpftes k.; abbruch / erhebung / merung / (ver)schmälerung / verhinderung des k.
Wortbildungen:
kamergutsadministration
kamergutsarbeit
kamergutsarbeiter
kamergutsbeförderung
kamergutsbeschwerung
kamergutsgefälle
kamergutsherschaft
kamergutssache
kamergutsuntertan
Belegblock:
dass diese nachlassung [...] nit zu abbruch und verhinderung s.f. g. cammergut gebraucht werde.
Ich weiß, das von dem Kammergut | Ihr Mayestat was bey mit thut.
ir bewilligung und uferlegte türkenhilf [...] usser irem cammerguͦt zuͦ erstatten.
Jeklin Vorster het uff gen alß sin kamerguͦt, daz er zuͦ Kuͥssnach hat.
seind [...] der kay. mt. cammergüter, bis in 60 wegen, hie ankomen.
wan in ewer gericht zu Chrems alle iar davon gevelt ewers chamer gutes sehs und viertzik phunt phenning.
das land Beirn behielt der keiser fur ein kamer guͦt.
wann einer in das landtsfürstlich Camerguet yehzit schuldig beleibt.
darumb das er unsers kchamerguet wekch hat getragen.