kämerei,
die
.
›Finanzverwaltung einer Stadt‹;
zu  5.
Wortbildungen:
kämereiaufwärter
(a. 1644),
kämereibürger
(a. 1644),
kämereigut
.

Belegblock:

Aubin, Weist. Köln/Brühl (
rib.
,
1681
):
Obarticulirte privilegien und freiheiten der kämmereigüter seind zu Frechen [...] öffentlich in ihrem weistumb zugleich ausgewiesen.