justiz,
die
(auch in der lat. Form
justitia
);
–/-tien
;
aus
lat.
iūstitia
›Gerechtigkeit‹
(
Georges
2, 503
).
›Recht, Gerechtigkeit‹; metonym. auch ›Obrigkeit, Rechtsbehörde‹.
Bedeutungsverwandte:
 5, (
das
3, ; , .
Syntagmen:
j. halten; erhaltung / erteilung der j., personen der j.; gleiche / gleichmässige / hohe j.
Wortbildungen:
justizkanzleisache
(a. 1633),
justizordnung
(a. 1569),
justizrat
(a. 1647),
justizsache
(a. 1572),
justizwesen
(a. 1572).

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo. 
81, 30
(
Mainz
1555
):
Es sollen sich auch insonder die beisitzer in betrachtung, daß sie […] an sollich hoch justitien verordnet […] mit zierlicher, ehrlicher kleydung […] erzeygen.
Sachs (
Nürnb.
1553
):
Ich hab des recht, das weiß ich wol. | Justicia, hab ich nit war?
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
200 cronen […] welche er, der von Schwendi, […] der justicien oder gerichtlichen obrigkait […] angezaigt hat.
Ebd. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
und mag die justitia in dem, daß dem reichen als dem armen geschechen soll, iren bösten, geraden und schleinigern weg gehaben.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein 
240, 9
(
moobd.
,
1601
):
Die sollen […] alle justitien und regimentsachen wie bishero […] tractiren.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1629
):
articl, so richter, rath und gemain am Uncztmarckt zu erhaltung gerechtigkait, alten herkommen und justitien demselben nachzukommen wissen.
Rwb ; ; /8; ;
Schulz/Basler
1, 314
;
Jones, French Borrowings
389
.
Vgl. ferner s. v. ,  2.