jurisdiction,
›Rechtsprechung, Gerichtsbarkeit‹; metonymisch auch ›Hoheitsgebiet, Rechtsgebiet‹;
vgl. .
Bedeutungsverwandte:
(s. v. I, 6), 1, (der
) 5, 4; 5, 1; 3, (das
) 13; 16, , ; zur Metonymie: 1
2, I, 7, 2
2.Syntagmen:
die j. anrichten / erhalten / verwalten; einer j. unterworfen sein; in / unter js. j. sitzen; geistliche / landesfürstliche j.
Belegblock:
soll auch der appellatus […] formalia der appellacion zu gründung der Jurisdiction vnd gerichts zwanck bybringẽ.
ist die regierung befugt […] zu erhaltung ihrer hohen oberkeitlichen gewalts und jurisdiktion handzuhaben.
bis an die Lechbrucken, alda sich meiner herren grenitz gebiet und jurisdiction endet.
daß man […] die gaistliche jurisdiction wider anrichten und den kürchen die entzogne guͤter […] einraumen solte.
Die zwei Herren, welche jederzeit in dem amt, die sollen die jurisdiction in der stadt verwalten.
Welcher […] nit in der herrschaft jurisdiction gesessen, solle den frevel […] vor gericht verbürgen.
das nehmlichen ein ehrsamer magistrat […] bey straff auferlege, das sie hinführan unter eurer herrlichkeit iurisdiction und gebüett keinen gemainen […] kochen sollen.
Rot
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