jurieren,
V.;
›etw. schwören‹.
Bedeutungsverwandte:
.Belegblock:
Iurirn nach concipirten worten / Nach vorgeschribnen / vorgesprochnen / vnnd vorgehaltnen worten schwoͤren / Foͤrmlich schweren. Iurirn in litem, / Vmb kosten vnnd schaden schwoͤren / das einer des / so vil von seinem widersacher erliten hab / als er fuͤrgibt.