jurieren,
V.;
aus
lat.
iūrāre
›schwören‹
(
Georges
2, 498
).
›etw. schwören‹.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Rot
322
(
Augsb.
1571
):
Iurirn nach concipirten worten / Nach vorgeschribnen / vorgesprochnen / vnnd vorgehaltnen worten schwoͤren / Foͤrmlich schweren. Iurirn in litem, / Vmb kosten vnnd schaden schwoͤren / das einer des / so vil von seinem widersacher erliten hab / als er fuͤrgibt.