jurat,
der
;
–/-en
.
›Geschworener‹;

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh. 
164, 8
(
rhfrk.
,
1610
):
beneben den heiligen- und frühmesgefellen, die vorhin obiges junkern vetter Hanß Landschadt in handen gehabt und durch die juraten verwalten lassen.
Ebd.
180, 30
:
Die juraten aber haben etliche benk zu haltung des presbyterii darin machen lassen.
Ebd.
132, 20
.