jungvieh,
das
.
›Kleinvieh (Kälber, Schafe, Schweine, Ziegen)‹.

Belegblock:

Ziesemer, Gr. Ämterb.
162, 20
(
preuß.
,
1418
):
1½ schog und 18 jungfye von 2 und von desem jare.
Ermisch u. a., Haush. Vorw. 
249, 33
 (
osächs.
, Zusatz
E. 16.
/
M. 17. Jh.
):
Diß ist der unglücklichsten tage einer im ganzen jahre, darinne kein jungvieh abzuesetzen taug noch aufkommet.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 99, 5
(
schwäb.
,
1506
):
welcher […] der jung vieh hete und dasselb jung vieh lenger dann acht tag vor Pfingsten für den hierten schlagen wirt.