jungfraustand,
der
.
›Status als unverheiratete und/oder unberührte Frau‹;
zu  2.
Gegensätze:
(
die
2, , .
Syntagmen:
jm. den j. auflegen, den j. schwächen; im j. keusch leben
.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb.  (
Nürnb.
1631
):
Das sechst Gbot sagt, leb keusch zu hand, | In der Eh, im Jungfrawstandt.
Goldammer, Paracelsus
4, 246, 19
(
1530
):
darbei auch verstanden wird, daß kein junkfraustand zu schwechen ist, keiner ir ehr zu nemen.
v. Keller, Ayrer. Dramen .
Vgl. ferner s. v.  7.