judenzins,
der
.
›von den Juden zu entrichtende Abgabe für obrigkeitlichen Schutz‹;
zu  1.
Syntagmen:
den j. geben / lösen; einname an j.

Belegblock:

Girgensohn, Berl. Kämmereirechn.
14, 9
(
preuß.
,
1504
/
08
):
Summa lateris vom judenzins und gewerckenn wie sie eren jarzins gegebenn haben.
Schnelbögl, Salb. Karls IV.
74, 2
(
nobd.
,
1366
/
8
):
It. den judenzinse zu der Weiden.