judenschuld,
die
.
›einem Juden zu erstattende Schuld‹;
zu  1.
Syntagmen:
die j. faren lassen / vergeben; für die j. stehen; jn. der j. ledig sagen / machen
.

Belegblock:

Cirullies, Rechtsterm. Anh.
1981, 219
(
rhfrk.
,
1375
):
sint erste cleger nach den burgen, die vur die judenschult stent zu Omstad.
Merk, Stadtr. Neuenb. (
nalem.
,
1357
):
das wir sie ledig sagen und machen […] aller judenschulde, di si den juden schuldig sind gewesen.