jarziel,
das
;
–/-Ø
, auch
-er
.
›innerhalb eines Jahres fällige Geldsumme‹;
zu  3.
Bedeutungsverwandte:
 3; vgl.: .
Syntagmen:
die jarzieler bezalen, die vorgeschriebenen jarziel lassen; ein gut auf j. kaufen
.
Wortbildungen:
jarzielbeständnis
›Gegenstand eines Pachtvertrags‹ (a. 1492).

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist.  (
rhfrk.
,
1337
):
wer sich deszen verjehe, daz er habe an dem gůde lipgedinge oder jareziel.
Koppitz, Trojanerkr. (Hs. ˹
noschweiz.
,
15. Jh.
˺):
Das ich hie das jar zill | Üch gediennen müsse.
Vgl. ferner s. v. .