Roder, Stadtr. Villingen
(
önalem.
,
1573
):
Ellend jarzeithaus pfleger. Welche zue pfleger des Elenden jarzeithauses hinfürther genommen werden, die sollen schwören, des Elenden jarzeithauses zins, gülten an gelt, korn, haber und anderm ordenlich einziehen.