jarrechnung,
die
;
/–.
1.
›jährliche Abrechnung eines Verwaltungsorgans (eines Klosters, einer Stadt)‹; auch ›schriftliche Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben‹;
zu  1.
Bedeutungsverwandte:
.
Syntagmen:
die j. auflegen / beschliessen / halten / stellen / tun / verlesen; auf die j. kommen, in der j. begriffen sein; tag / volendung der j.

Belegblock:

Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
1528
):
Wir […] der zit uf dem tag der jarrechnung zů Baden in Ergöw bi ein andern versampt.
Jörg, Salat. Reformationschr.
331, 6
(
halem.
,
1534
/
5
):
Es kamend ouch uff die jarrechnung domals gen Baden jn eyner copy die artikell.
Rennefahrt, Gebiet Bern  (
halem.
,
1634
):
diewyhl wir für gut geachtet, die bestimmung der besoldung untzit uf die erste halbe jarsrechnung ynzestellen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 26, 37
(
schwäb.
,
1574
):
zuo der zeit […] so die pfleger […] ir jarrechnung tun.
2.
›Zeitrechnung‹.
Bedeutungsverwandte:
 2.

Belegblock:

M. Cunitia. Ur. Prop.  (
Öls
1650
):
Daß Wörtlein Epocha […] bedeutet einen Anfang der Jahrrechnung.