jargülte,
jaresgülte,
die
;
–/-en
.
›jährliche Geldzahlung‹; sowohl (vom Gesichtspunkt des Empfängers) ›Einnahme‹ als auch konversosem (vom Gesichtspunkt des Zahlenden) ›Abgabe‹;
zu  1, (
die
2.
Bedeutungsverwandte:
,  4,
1
; vgl. .
Syntagmen:
die j. bezalen / empfangen / meren / minnern / richten / verbürgen / verschreiben; ausständige / versessene j
.
Wortbildungen:
jargültetag
(a. 1390).

Belegblock:

Herborn u. a., Rechn. Jülich
61, 5
 (
rib.
/
snfrk.
,
1398
/
9
):
dem selven Konchin betzailt eyne gantse jairgulde zu zwen termynen.
Chron. Mainz (
rhfrk.
,
15. Jh.
):
solich 382 g. gelcz, domit sich die jargult gemert hat.
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. (
mosfrk.
,
1464
):
darfur wir ime funf und siebenzig gl. jerlicher pensien und jaresgulden bewist verschrieben und verburget hain.
Mitzschke, UB Bürgel  (
thür.
,
1362
):
haben in zcu demselben widerkoufe drihundert marg selbers bewiset unde bescheiden an unser rechten jargulde.
Welti, Stadtr. Bern  (
halem.
,
1461
):
gegen den […] gotzhuͥsern, von denen ein nachrichter sin sundrige jarguͥlt hat vnd jerlichen enpfächet.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
E. 15. Jh.
):
Der pfaltzgraf sol den von Wirtenperg ir jargilt dreutausent guldin järlichen richten.
Herborn u. a., a. a. O.
60, 17
;
112, 20
;
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. ;