järlich,
järlichs,
järlichen
; erstere Form Adj.
und Adv.,
letztere nur Adv.
›im Jahresrhythmus stattfindend, alljährlich (von Ereignissen); in jedem Jahr fällig (von Zahlungen); von der Dauer eines Jahres (von Dienstverhältnissen)‹;
Syntagmen:
järlicher geltdienst / hafer / knecht / schosman / sold / tag / zins, järliche ablösungshilfe / abwechslung / ansprache / frucht / gülte / jarzeit / krankheit / miete / narung / rente / schatzung / wegfart / zinsung, järliches einkommen / fest / vogtgericht / gelt / gefäl / gewächs / gut / leibgeding / opfer, järliche abwechslungen / ausgaben / bücher / dinge
(›vergängliche Dinge‹) / gebote / kosten / legata / statuten / winde; järlich und ewiglich
.Wortbildungen:
jarjärlich
Belegblock:
Solches bezeugt der heutige tag, | Der jaͤrlichs vns erfrewen mag.
Man liset ı̄ dē ierlı̄chē bucherē d’romere.
hant andirhalbe mark ierlichs czins vry ane allin dinst vnd geschos.
Dohyn schickten ierlich die von Loerida als opher iuncfrawen eyne zal.
Vß dem volgt das jaͤrlich knecht […] nit so gar fǔglich sind zǔ vnderwysung des volcks.
das sy sich finden liessend zuo Babillonnia uff den jerlichen tag siner bekrönung.
daß er mir darauß alle jar järlich zu zinsen geben soll […] 4 fl. gemainer landswerung.
darzuͤ di 7 lb jarliches geltes auz demselben phuntzoll.
Die Römer machten hinfüran järlichen zwên des römischen reichs öbrist verwalter.
darnach alle Jar Järlich auch auf die śelbe beśtimPte tagZeith Zehen gulden.
Sachs 15,
132, 28
; Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. ;
Qu. Brassó
5, 215, 13
; Piirainen, Stadtr. Sillein
146b, 31
; Hulsius
T ir
; Voc. inc. teut.
m iiijr
; Alberus
xx iiijv
;