jägerlege,
die
;
–/-n
.
›Verpflichtung, während der Jagd die herrschaftlichen Jäger zu verköstigen‹;
zu  1,  6.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Schwarz, Awürt. Lagerb.
2, 589, 33
(
schwäb.
,
1526
):
die Kirche gibt […] zu Vogtrecht für die Jäger- und Hundlegen je 20 Imi Dinkel und Haber.