jägerbraten,
der
.
›ein Stück vom Wildbret als Anteil des Jägers‹; zu  1, (
der
).

Belegblock:

Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1638
):
denen jagern für ir jägerrecht wirt zuegelaßen das ingeweit und von beiden hinteren lauf ain jägerprätl.