irig,
Possessivpron.
1.
3. P. Fem. Sing. ›einer weiblichen Person gehörend, zustehend‹; subst. das irige
: ›Eigentum einer weiblichen Person‹; Belegblock:
der Stifsohn […] hat vnśer Recht das ihrige Recht beśtettigt.
Alß das śie alleß das ihrig […] ihren eheman […] verleśśt.
2.
3. P. Pl.: auf mehrere Personen oder Sachen bezogen; subst. das irige
: ›was mehreren Personen gehört, Eigentum mehrerer Personen‹; Belegblock:
das an den uffritten oder an ihren und der ihrigen hochzyten getantzet wurde.