irig,
Possessivpron.
1.
3. P. Fem. Sing. ›einer weiblichen Person gehörend, zustehend‹; subst.
das irige
: ›Eigentum einer weiblichen Person‹;
zu (Possessivpron.) 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (Possessivpron.) 1.

Belegblock:

Grothausmann, Stadtb. Karpfen
19, 16
 (
mslow. inseldt.
,
1563
):
der Stifsohn […] hat vnśer Recht das ihrige Recht beśtettigt.
Ebd.
94, 7
(
1610
):
Alß das śie alleß das ihrig […] ihren eheman […] verleśśt.
2.
3. P. Pl.: auf mehrere Personen oder Sachen bezogen; subst.
das irige
: ›was mehreren Personen gehört, Eigentum mehrerer Personen‹;
zu (Possessivpron.) 2.
Bedeutungsverwandte:
vgl. (Possessivpron.) 2.

Belegblock:

Rennefahrt, Staat/Kirche Bern (
halem.
,
1628
):
das an den uffritten oder an ihren und der ihrigen hochzyten getantzet wurde.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1532
):
sie sollen […] ire leib und das irrig sambt der bropsteien helfen retten.