inwert(s)eigen,
1.
›innerhalb eines Herrschaftsverbandes frei veräußerliches Dienstgut‹; Zur Sache:
Hrg
.2, 412
Syntagmen:
ein i. erkaufen / haben
.Belegblock:
Belegblock:
Darnach fragt man, ob ain urbarman oder inwertzaigen mit seinen kindern oder freunden aus der gwalt in eines andern herren heurattet.