introducieren,
V.;
aus
lat.
intrōdūcere
›hineinführen‹
(
Georges
2, 406
).
›etw. einführen, in Gebrauch nehmen‹.
Bedeutungsverwandte:
 3,  13,  4,  26.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1665
):
sollen die auchten wider wie vor dißem introduciert und dadurch allerhand beschwernussen vorgebogen werden.
Rot
321
.