interim,
das
;
aus
lat.
interim
›unterdessen, mittlerweile‹
(
Georges
2, 369
).
1.
›das am 30. Juli 1548 zum Reichsgesetz erklärte Augsburger Buch Interim‹; später allgemein: ›Provisorium, einstweilige Regelung, Zwischenlösung‹.
Zur Sache:
LThK
5, 727
.
Wortbildungen:
interimsabschied
(a. 1621),
interimsaufwartung
›zeitweise Verwaltung eines Amtes‹ (a. 1630),
interimsbesitzer
(a. 1636),
interimscondition
,
interimseinteilung
(a. 1646),
interimsunterhaltung
›vorläufige Besoldung‹ (a. 1644),
interimsvermitlung
›Intervention in eine Verhandlung‹ (a. 1643),
interimsverordnung
(a. 1629),
interimsweise
(a. 1621),
interimswesen
›zeitweise Verwaltung eines Amtes‹ (a. 1630).

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1547
):
mit auffrichtung des / Interims, verennderung raths und gerichts, abthüeung der zünfften.
Ebd. (zu
1548
):
des heiligen reichs jüngst aufgerichtem reichsabschied und dem beschloßnen Interim.
Wutzel, Rechtsqu. Eferding
95, 7, 19
(
moobd.
,
1602
):
so hat ihme gemeine statt Eferding ain expectans vnnd interims condition […] zuegesagt.
Vgl. ferner s. v.  3,  25.
2.
ein Spiel.
Wortbildungen:
interimtafel
.

Belegblock:

Lappenberg, Fleming. Ged. (
1632
):
Gleichfals mangelts nicht an Spielen. | Vor uns steht das Interim | da die Peilke, hier sind Mühlen, | und wornach du dich siehst um.