interim,
das
;1.
›das am 30. Juli 1548 zum Reichsgesetz erklärte Augsburger Buch Interim‹; später allgemein: ›Provisorium, einstweilige Regelung, Zwischenlösung‹.Zur Sache:
LThK
.5, 727
Wortbildungen:
interimsabschied
interimsaufwartung
interimsbesitzer
interimscondition
interimseinteilung
interimsunterhaltung
interimsvermitlung
interimsverordnung
interimsweise
interimswesen
Belegblock:
mit auffrichtung des / Interims, verennderung raths und gerichts, abthüeung der zünfften.
des heiligen reichs jüngst aufgerichtem reichsabschied und dem beschloßnen Interim.
so hat ihme gemeine statt Eferding ain expectans vnnd interims condition […] zuegesagt.
2.
ein Spiel.Wortbildungen:
interimtafel
Belegblock:
Gleichfals mangelts nicht an Spielen. | Vor uns steht das Interim | da die Peilke, hier sind Mühlen, | und wornach du dich siehst um.