interesse,
das
;
aus
mlat.
interesse
›aus Ersatzpflicht entstandener Schaden; Zinsen‹
(
Pfeifer, Etym. Wb. d. Dt.
1993, 587
).
1.
mit unterschiedlichen Bezugspersonen, aus der Position des Ersatzpflichtigen: ›Ersatzpflicht, Schulden, Zins‹; aus der Position des Gläubigers (antosem): ›Gewinn, Nutzen, Vorteil‹.
Vorwiegend Rechtstexte.
Bedeutungsverwandte:
3
, (
das
4,  1; vgl.  5.
Syntagmen:
i. bezalen / schuldig sein
;
gelt ane i. leihen
;
expens / früchte / kosten / schäden / und i.
,
i. und geld / gewin / markzal / schadfal / wolstand / zins
;
landläufiges i.
Wortbildungen:
interessezins
›Zins‹ (a. 1557).

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo. 
194, 32
(
Mainz
1555
):
welchergestalt er seiner verbrechung, der erlitten kosten, schäden, interesse und anderer forderung halben […] erstattung zu thun schüldig sey.
Köbler, Ref. Wormbs
137, 4
 (
Worms
1499
):
Es were dann vff begeren oder forderung eins Erbfals oder vmb scheden vnd Jnteresse.
Weizsäcker, Graupn. Bergb.
211, 10
(
osächs.
,
1538
):
an der hinderstelligen summa sampt der expens und interesse, so darauf gehin mochte.
Köbler, Ref. Nürnberg 
372, 17
 (
Nürnb.
1484
):
mit bekerung der entwerten abnuͤtz zynß oder fruͤchte mitsampt der erstattung des entgelts soͤllichs anßstands so man dann zu latein Jnteresse nennet.
Ders., Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
so mag der antwůrter gnůgsam sicherheit von inen begeren vmb kosten vnd schaden […] vñ vmb all interesse gnůg zethůn.
Müller, Alte Landsch. St. Gallen (
halem.
,
um 1630
):
daß der Versprecher […] mit der Nutzung oder gebüerender Interesse und Zins nach Erkandtnus der Obrigkeit sich vergleiche.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1561
):
ist […] vertragen worden, in 3 jaren die hauptsuma […] one interesse zuͤ bezalen.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1640
/
84
):
wierdet die gnedige herrschaft denen saumbigen die 10 per cento interesse […] zueraithen laßen.
Köbler, Ref. Wormbs  
78, 19
;
ders., Stattr. Fryburg ; ;
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. ;
Schib, Urk. Laufenb.
309, 14
;
349, 13
;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
149, 1
;
Schulz/Basler
1, 302
;
Schirmer, Kaufmannsspr. .
Vgl. ferner s. v.  2.
2.
metonymisch zu ›Vorteil, Nutzen‹ im rechtlichen Sinne: ›Eigennutz‹.
Bedeutungsverwandte:
, , ; vgl. ,  1, .
Syntagmen:
ein i. an / bei e. S. haben
.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Oberschw. (
schwäb.
,
v. 1542
):
Kunigliche mayestat nam ach statt und schloß Röttenberg ein, […] was eytel interesse.
Rot
319
(
Augsb.
1571
):
Interesse / Vnterschleipff. Ein vortheyl / hinderhůt / Ein Etiam / Juden biß / wirdt für ein Nomen braucht / wiewols ein verbum ist.
Schulz/Basler
1, 302
.