instanz,
›bestimmte Stufe eines gerichtlichen Verfahrens‹.
Wortbildungen:
instanzobrigkeit
Belegblock:
so die procuratores in recht erscheinen mit inbringung der ladung […] und anders der vorigen instantz.
Ebd.
176, 34
: sol also in allen vorgemelten rechtfertigungen der ersten und ander instantz procediert […] werden.
Ebd.
259, 3
: sich von der instantz, dem gerichtstant oder von der ladung […] ledig zu erkennen.
So soͤlicher vßzüge einer oder mee in der ersten instantz od rechtfertigung versumet […] were.
an das kaiserlich camergericht […] appelliert und also den partheien die ander instantz […] entnomen.
das sollich hendel […] an keinem ort in der ersten Instantz gerechtuertigt werden.
So seie und bleibe das burgermaisteramt in allem die erste instanz, welche nicht leicht überschritten werden solle.
Klag erster instantz vor dem pergherrn.