inquisition,
die
;1.
›städtische Kontrolle von Bezugsgegebenheiten, die dem Schutz der allgemeinen Ordnung dienen‹ (im Beleg die Bewaffnung wehrpflichtiger Bürger betreffend).2.
›gerichtliche Untersuchung, Ermittlung, Verhör‹; zu .
Syntagmen:
(eine) i. einstellen / einziehen / halten / pflegen, der i. beiwonen
.Wortbildungen:
inquisitionsbeweisung
inquisitionssache
Belegblock:
Das an solcher fleissigen inquisition und nachspüren […] etwas gemangelt.
Beruhtt Vff voriger außag vnd Schwachheit halber ist ferner Inquisition eingestalt.
zog er [könig Karl] mit macht personlich geen Rom, setzet gedachten bapst nach gnugsamer inquisition und erkundigung seiner unschuld widerumb ein.