inländer,
inlender
(letzteres regelhaft), auch:
einländer,
der
;–/-Ø
.›Person aus dem Bezugsraum, Einheimischer‹.
Belegblock:
item Abraham eyn inlender 2 pferde und syn harnisch.
wir [...] allen und iczlichen ein- und auslendern auskundigen vorleihen und geben.
durch dieselben sey den inlendern allweg mer sorg und beschwerden zůgefúgt worden dann den außwendigen fremden personen.
Kain Inlender kaufman noch statman sol mügen oderr geselschaft türren haben in kaufmanschatz mit ainem auslender oder auswendig der Stat gesessen kaufman.