iniquität,
die
;
aus
lat.
inı̄quitās
›Ungleichheit‹
(
Georges
2, 277
).
›bei einem Gerichtsverfahren vorgefallene Ungerechtigkeit, Unbilligkeit, die zur Gegenklage berechtigt‹.

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo. 
254, 3
(
Mainz
1555
):
daß er solchs sampt der klag auf die iniquitet, beschwerde und ungerechtigkeit derselben urtheil […] eynzubringen schüldig sein soll.