iniquität,
die
;›bei einem Gerichtsverfahren vorgefallene Ungerechtigkeit, Unbilligkeit, die zur Gegenklage berechtigt‹.
Belegblock:
daß er solchs sampt der klag auf die iniquitet, beschwerde und ungerechtigkeit derselben urtheil […] eynzubringen schüldig sein soll.