inhalter,
inhälter,
der
;–/-Ø
.›Besitzer, Eigentümer (von Geld, Gut, Land)‹; auch ›stellvertretend mit der Verwahrung von etw. Beauftragter, mit etw. Beliehener; Inhaber eines Pfandes, einer Urkunde‹;
zu 3.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .Syntagmen:
i. des briefes / ackers, i. der habe / wiese, i. des gutes, i. der paradiese / pfründe
.Belegblock:
komen czu den genanten unßern kouffern iren erbin adir inheldir dises briffs.
Jnnhallter der verlassen habe, so sie mundig sein.
forderten die inhalter der guter, darauß die zinß den pfrönden zugehörten.