inhaber,
der
;
-s/-Ø
.
›Besitzer, Eigentümer (von Geld, Gut, Land)‹; auch ›stellvertretend mit der Verwahrung von etw. Beauftragter, mit etw. Beliehener; Inhaber eines Pfandes, einer Urkunde‹;
zu (V.) 1.
Bedeutungsverwandte:
 3, ,  4, ; vgl. .
Syntagmen:
i. eines briefes / hofes / weidgangs, i. einer behausung / feste / grafschaft / herschaft / landvogtei / pfandschaft / stat, i. eines bades / gerichtes / grundes / gutes / hauses / landes / pfandes / schlosses / stiftes / wassers, i. von geld
.
Wortbildungen:
inhaberin
(a. 1607).

Belegblock:

Schöpper  (
Dortm.
1550
):
Conductor. Jnhaber haußman / bestender dinger.
Possessor. Besitzer jnhaber eigenthuͤmber.
Köbler, Ref. Wormbs
97, 17
(
Worms
1499
):
es mag inhaber obberürter güter gefragt werden, welcher gestalt er sich daselben angenõmen vnd vnderzogen hab.
Ebd.
329, 7
:
So einer dem andern pfande […] wider willen des inhabers demselben entweltigte neme.
Brinkmann, Bad. Weist.  (
rhfrk.
,
1609
):
Es würd auch von dem inhaber des haus Schwartzach ein schultheiß […] gesetzt.
Köbler, Stattr. Fryburg (
Basel
1520
):
so sollẽ die buwmeister / dem iñhaber derselbẽ hüser verkünden / das sy in einer zimblichen zyt buwen.
Anderson u. a., Flugschrr. 20, 
4, 21
([
Augsb.
]
1525
):
sollen die jñhaber derselbigẽ Schloͤsser frayndtlicher mainung ersucht werden.
Rintelen, B. Walther 
11, 10
(
moobd.
,
1552
/
8
):
ist der Grundtherr nit schuldig, dem Holden oder Innhaber des Grundts umb die Dienst nachzuschicken.
Auer, Stadtr. München Anh. (
moobd.
,
1571
):
Ist gleichwohl […] gehalten worden, das der inhaber des ewigen gelts das sperrn.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1572
):
als irem genedigisten herrn und landsfürsten wie gehorsamiste landleüt und inhaber zu tuen schuldig und pflichtig seind.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1590
):
herrn Ferdinanden Hoffman, freiherrn etc., als inhaber der herschaft Wolkchenstain.
Köbler, Ref. Wormbs
334, 9
;
Brinkmann, a. a. O.  ;
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck 
262, 37
;
Köbler, Stattr. Fryburg ;
Vock, Urk. Hochst. Augsb.
355, 4
;
Vock u. a., Urk. Nördl.
2247
;
Rintelen, a. a. O.
143, 7
;
Auer, a. a. O. Anh. ;
Bischoff u. a., a. a. O. ;
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
75, 16
;
Vgl. ferner s. v.  2, ,  2,  2,  13, .