inhabend,
Adj.
›e. P./e. S. innewohnend, eigen, zugehörig‹;
zu (V.) 1.

Belegblock:

M. Cunitia. Ur. Prop.  (
Öls
1650
):
Die zufaͤlle welche sich / so wol in der Situation oder inhabenden sitz der Sterne […] begeben.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1544
/
5
):
zudem iren inhabenden bischöflichen sitzen […] haben verrichten mögen.
das alles habend die censores aus inhabender krafft ires ampts […] zu straffen macht gehapt.
hat auch diser […] ersame rat […] in krafft der inhabenden rechtlichen burgerlichen oberkait […] besetzet.