imponieren,
V.;
›jn. zu etw. (z. B. zum Schweigen) verpflichten‹.
Belegblock:
schickt mir gott […] meinen gnädigen fürsten […] der ihnen allen silentium imponirt.
haben sie […] dem mädlein silentium imponirt und hievon weiters nichs reden dürfen.
Malherbe, Fremdw. Ref.
1906, 55
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