immerschaf,
das
.
›beständig zu haltendes Schaf oder Recht auf beständige Nutzung eines Schafs‹; Wortbildungsparallelen s. v. , ;
zu  1.

Belegblock:

Thiel, Urk. Weltenb. 
286, 31
 (
moobd.
, wohl
1449
):
Cuntz Zaͤch von zwain immerschoffen gibt VIII helbl.