immerrind,
das
;
–/-er
.
›beständig zu haltendes Rind oder Recht auf beständige Nutzung eines Rindes‹; Wortbildungsparallelen s. v. , ;
zu  1.

Belegblock:

Herzog, Landsh. UB
403, 15
 (
moobd.
,
1370
):
der Pawbenberger übergibt […] ein Immerrind, das ½Pfd.Pfg. wert sein.