immerku,
die
;–/-e
+Uml.›Kuh, die von dem Hofherrn oder Pächter beständig erhalten und nach dem Tode ersetzt werden muß‹, sowie (metonymisch) ›das vertragliche Recht auf den Nutzen oder Wert einer solchen Kuh‹ (); Wortbildungsparallelen s. v. , ;
Belegblock:
das sie den brudern […] schuldig ist 4 ₰ und 58 gr. […] und eine immerkue.
Dyͤ Hubenerynne hat gegebin eyne ymmerkuͤ in daz spital.
darumb uns Fridreich […] in unser zech gestellt habent vier ymmerchue.