häbig
(seltener, auch ohne Umlaut bzw. Umlautkennzeichung),
hebig,
Adj.;
bei 4 wohl semantische Beeinflussung durch heben
, dazu: .1.
›etw. besitzend, e. S. habhaft‹; als Metonymie: ›einen Besitzanspruch habend; hinsichtlich eines Anspruchs gesichert‹; Bedeutungsverwandte:
.Belegblock:
das die ye zu zeyten pflegere der capellen sollen zweynzig guldin kaufgelts [...] uf dem gedachten crawtgarten hebig und wartende sein.
wo aber solches nicht geschehe, so soll der käuffer dabey hebig und darein gewährt seyn.
daß die Ersteigerer voraussichtlich daran [am Zehnt]
hebig und nit verlürstig seien.Bedeutungsverwandte:
, , (Adj.) 4, , , , .Belegblock:
so sullent diese vorg. 80 gl. under die vorgen. vier dorfer [...] nach geburnis und vermugen, darnach die dorfer hebich sin oder werdent, ungeverlich gelacht werden.
dennocht werden | Vnder tusendt frouwen nit | Ein rich gnuͦg, habig do mit.
sie fünden ain wolerbawne und hebige stat.
3.
›mit etw. zufrieden‹.Belegblock:
nach demselben
[der Besichtigung des Hauses]
geth man auf das feld und schetzt bis der gleubiger häbig ist.4.
›geizig, an etw. zäh festhaltend‹; ütr.: ›auf etw. erpicht‹.Gegensätze:
.Wortbildungen:
häbigkeit
Belegblock:
Er was [...] grossmuͤetig und gmeiner gerechtikeit also haͤbig, dass al buͦben [...] muͦstend uss Rom [...] entfliehen.