heusteuer,
›Aussteuer, Mitgift‹; im Beleg wohl: ›Beitrag der Untertanen zur Heiratsaustattung der Töchter des Landesherrn‹ (, s. v.
heiratsteuer
).Belegblock:
wan sy das also volfuerent, so sollen sy dasselben jar von vns genut sein vnd sollen auch khain steur leidenn weder heustern noch heirat steurn.