heusteuer,
die
;
wohl zu gleichbedeutendem
mhd.
hîsteuer
().
›Aussteuer, Mitgift‹; im Beleg wohl: ›Beitrag der Untertanen zur Heiratsaustattung der Töchter des Landesherrn‹ (, s. v.
heiratsteuer
).

Belegblock:

UB ob der Enns
10, 169, 12
(
moobd.
,
1383
):
wan sy das also volfuerent, so sollen sy dasselben jar von vns genut sein vnd sollen auch khain steur leidenn weder heustern noch heirat steurn.