2
heuerling,1.
›in diesem (gegenwärtigen) Jahr gewachsener Schoß am Rebstock‹.2.
›Jungvieh; in diesem (gegenwärtigen) Jahr geborenes Vieh‹.3.
Konkretisierung zu 2: ›junger, einjähriger Fisch; in diesem (gegenwärtigen) Jahr geschlüpfter Fisch‹; speziell auch: ›einjähriger Hecht (Esox lucius), Flußbarsch (Perca fluviatis) oder (Blau-)Felchen (Coregonus lavaretus)‹.Syntagmen:
den h. fangen / feil haben / nemen / verkaufen
; der gesalzene h
.Wortbildungen:
heuerlingwat
Belegblock:
wir habent auch gesetzt, daz nieman weder burger noch gaͤst gesalzen húrling fúro uf unsern markt nicht vail haben soͤllent.
von der hürling wegen ist geredt, daß keiner kein nemmen soll, der desselben jahrs gelaicht ist biß S. Michelstag.
Bad. Wb.
2, 671
;