2
heuerling,
2
hürling,
der
;
–/-Ø
;
zu (Adv.) 1.
– Wobd.
1.
›in diesem (gegenwärtigen) Jahr gewachsener Schoß am Rebstock‹.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Heürling (die) Heürige schossz, die heür od in disem jar gewachsen sind.
2.
›Jungvieh; in diesem (gegenwärtigen) Jahr geborenes Vieh‹.

Belegblock:

Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1566
):
Anschlag deß vichs in die anlag: [...] ain hoptvich in gemain 6 ℔ ₰; ain järling 2 ℔ ₰; ain heurling 1 ℔ ₰.
3.
Konkretisierung zu 2: ›junger, einjähriger Fisch; in diesem (gegenwärtigen) Jahr geschlüpfter Fisch‹; speziell auch: ›einjähriger Hecht (Esox lucius), Flußbarsch (Perca fluviatis) oder (Blau-)Felchen (Coregonus lavaretus)‹.
Syntagmen:
den h. fangen / feil haben / nemen / verkaufen
;
der gesalzene h
.
Wortbildungen:
heuerlingwat
›Netz zum Fang von einjährigen Fischen‹ (a. 1614).

Belegblock:

Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1423
):
wir habent auch gesetzt, daz nieman weder burger noch gaͤst gesalzen húrling fúro uf unsern markt nicht vail haben soͤllent.
Maaler (
Zürich
1561
):
Heürling / Sind die kleinesten fischlin so erst gewachsen sind.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 646, 31
(
schwäb.
,
1454
):
von der hürling wegen ist geredt, daß keiner kein nemmen soll, der desselben jahrs gelaicht ist biß S. Michelstag.