1
heuerling,
1
hürling,
der
;
–/-en
.
– Nur ribuarisch belegt.
›Mieter, Untermieter; Pächter‹;
zu (
die
1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3,  4.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
um 1560
):
Den 22. aprilis haben mir den horlingen die sclussel des haus geliebert und das haus gans und gar geliebert.
Buch Weinsb. (
rib.
,
1588
):
dess sich die hausherrn seir betrobten und die huirlingen erfreuweten.