herzeinig,
Adj.
von Personen: ›im Denken und Fühlen übereinstimmend und damit zusammengehörig‹;
vgl. (
das
456.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1560
):
Wein nit umb mich, herzeinigs ein, | Gib mir ein kleines trüncklein wein.