hervorn,
hervornen,
Adv.
1.
Lokaladv. zum Ausdruck der Situierung einer Person / eines Gegenstands auf der Vorderseite oder der dem Sprecherstandpunkt zugewandten Seite einer (räumlich gedachten) Bezugsgröße: ›vor dieser Stelle, diesem Ort; hier vorn, ganz vorn‹; Belegblock:
der arm vnder den tütlen herab ist preit
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. Mitten jn der maws 1
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. Herforn peim elpogen vnd hindern elpogen 1
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. lich im Italien hervornen gegen uns, das langbärdisch künigreich.
In dem Bringen sy Jesum fur Pilatum. Und steen hervorn die juden mit Jesum.
Rupprich, a. a. O. ;
2.
Lokaladv. zum Ausdruck der Situierung eines Gegenstands außerhalb einer (räumlich gedachten) Bezugsgröße: ›außerhalb von etw., draußen‹; Belegblock:
Wenn ainer mit der faust ainen schlögt und hat den daumb herfohrn, ist zue wandl 5 ℔ ₰. halt er aber den daumb in der hant, so ist er nichts.
3.
wohl: ›(draußen und deshalb) übrig; noch nicht behandelt / angesprochen‹; anschließbar an 2.Belegblock:
Zu dem letzten setz ich das zu merken, daß vil treffenlich stuck noch hervornen sint, die under den nechsten vier kaisern zu Nurenberg beschehen sint.