hervorn,
hervornen,
Adv.
1.
Lokaladv. zum Ausdruck der Situierung einer Person / eines Gegenstands auf der Vorderseite oder der dem Sprecherstandpunkt zugewandten Seite einer (räumlich gedachten) Bezugsgröße: ›vor dieser Stelle, diesem Ort; hier vorn, ganz vorn‹;
vgl. am ehesten  2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Rupprich, Dürer (
nobd.
,
1513
/
15
):
der arm vnder den tütlen herab ist preit
1
/
22
. Mitten jn der maws
1
/
20
. Herforn peim elpogen vnd hindern elpogen
1
/
24
.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
lich im Italien hervornen gegen uns, das langbärdisch künigreich.
Wackernell, Adt. Passionssp. Br. II, nach
1548
(
tir.
,
1551
):
In dem Bringen sy Jesum fur Pilatum. Und steen hervorn die juden mit Jesum.
2.
Lokaladv. zum Ausdruck der Situierung eines Gegenstands außerhalb einer (räumlich gedachten) Bezugsgröße: ›außerhalb von etw., draußen‹;
vgl. am ehesten  2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  4,  1, , .

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
15.
/
16. Jh.
):
Wenn ainer mit der faust ainen schlögt und hat den daumb herfohrn, ist zue wandl 5 ℔ ₰. halt er aber den daumb in der hant, so ist er nichts.
Zingerle, Inventare (
tir.
,
1479
):
iii hantzwehel sind herfornenn gelassen, daz nicht eingespert ist, täglich zu prauchen.
3.
wohl: ›(draußen und deshalb) übrig; noch nicht behandelt / angesprochen‹; anschließbar an 2.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1488
):
Zu dem letzten setz ich das zu merken, daß vil treffenlich stuck noch hervornen sint, die under den nechsten vier kaisern zu Nurenberg beschehen sint.