hervorbringen,
V.,
unr.
1.
›etw. (aus einem nicht einsehbaren Ort) heraus-, hervorholen‹;
zu  1.

Belegblock:

Rudolph, Qu. Trier (
mosfrk.
,
1539
):
Es ist wohl der brauch von alters gewesen, daß man ein becken und handtuch hat hervorbracht, umb zu wäschen, welche juramentum innocentiae thun wollten.
Bechstein, M. v. Beheim. Evang. Lk. .
2.
›etw. erzeugen, erschaffen‹; Ütr. zu 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3, (V.) 2,  3.

Belegblock:

Strauch, Par. anime int.
54, 16
(
thür.
,
14. Jh.
):
der himmil leufit stêitlichin, und in deme laufe brengit he herfore alle creature.
3.
vielleicht: ›eine mündliche Aussage (vor Gericht) leisten‹; wohl auch: ›jn. zu einer Aussage vor Gericht bewegen‹.

Belegblock:

Ermisch, Freib. Stadtr. (
osächs.
, Hs.
1325
):
der munzmeister [...] bitet einis urteilis, wi he in zu rechte hervor sulle brengen.
4.
›etw. aufzeigen, offenbaren, zu erkennen geben‹; Ütr. zu 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2,  12, ,  1, .

Belegblock:

Trunz, Meyfart. Rhet.
1, 4, 12
(
Coburg
1634
):
Er [Gott] werde [...] das Werck vollenden / vnd die Teutsche Wohl⸗Redenheit zu ewigen Gedaͤchtniß der streitbarn vnd auffrichtigen Nation / voͤlliglich hervor bringen.
5.
in der Fachsprache der Mathematik: ›etw. ergeben, als Ergebnis hervorbringen‹; Spezialisierung zu 3.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  5.

Belegblock:

M. Cunitia. Ur. Prop. (
Öls
1650
):
Hergegen sind sie unterschieden in zweyen / 1. das ingemeiner multiplic: nur schlechte Zieffern in schlechte Zieffern gefuͤhrt / und derhalben auch schlechte Zieffern hervor bringen.