hervor,
1.
Lokaladv. zum Ausdruck der Bewegungsrichtung einer Person (seltener einer Sache) aus einer nicht einsehbaren räumlichen (oder räumlich gedachten) Bezugsgröße heraus zu einem meist nicht genauer bezeichneten Ort (selten zum Sprecherstandpunkt) hin: ›(von dort) hervor, heraus‹; gelegentlich mit Betonung der Komponente: ›(von hinten, aus der Menge) nach vorn (zum Sprecher)‹; gelegentlich auch ütr. auf abstrakte Gegebenheiten.Syntagmen:
j.
(Subj.) h. gehen / reiten / springen / treten, etw. h. grünen / lachen / leuchten
; etw. h. geben / klauben / ziehen
.Wortbildungen:
hervorig
Belegblock:
Ir hellen vuͦrsten, duͦnt of die duͦr, | Vnd gebent mir mine knethe hervor.
Als Markair da[s] gehort / da sprange er her vor.
sal hie aber erfore gan, | ßo muß die thore uffstan!
Die demuͤhtige Leutseeligkeit deiner Edlen Frau Mutter begunte schon durch manche suͤsse Schmeichelei bei dir hervor zu lachen.
Nicht allein erscheinet diese Glori aus dem Poetischen Gedichten, sondern sie leuchtet nunmehr auch hervor aus Oratorischen so stattlichen vnd so herrlichen Spruͤchen.
Nachdem der Cantzler seine Rede beschlossen / trate der Bischoff von Seccaw hervor.
loset einer dem andern an seinem fenster und schlagt der inwendig den hervorigen und wundt ihn biß in den tod allein.
wie der HErr JEsus vom Tod sieghafft auferstanden / auch etliche mit ihme samt ihren Glor⸗reichen und unsterblichen Leibern von den Graͤbern hervor gangen
›auferstanden‹.
Tiemann, a. a. O.
169, 23
; Froning, a. a. O.
5133
; v. Tscharner, Md. Marco Polo
23, 13
; Rupprich, Dürer .
2.
a) Lokaladverb zur Situierung eines Gegenstands vor einer (räumlichen) Bezugsgröße: ›davor, vor dieser Stelle, diesem Ort‹, b) lokale Präp. (mit Gen.): ›vor‹.Belegblock:
Zu a):
Zu b):
Siegel u. a., a. a. O.:
das er albeg ligen laß drei schuech, hevor seines grunds, ratraum seinem nachtbarn.
3.
Temporaladv. zum Ausdruck einer Vorzeitigkeit von Handlungen / Geschehnissen: ›vorher, zuvor‹; in einer Rede / einem Text auch zum Bezug auf bereits Gesagtes (dann mit einer lokalen Komponente).Belegblock:
daz suͦlen se buͦzen deme vorwuͦndeden manne vnde deme Richtere nach dem rechte, alse her vore gescreben ist.