hertreten,
V., unr. abl.
1.
von Personen: ›herbei-, herzu-, herankommen, herbeitreten (meist zum Sprecherstandpunkt)‹; auch ütr. auf Erscheinungen;
vgl. (Adv.) 1.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1567
):
Zween Engel von Gott tratten her, | Die gutte mehr verkuͤnden.
Reichmann, Dietrich. Schrr.
106, 26
(
Nürnb.
1548
):
wen̄ das letzte stuͤndlein / oder ander anfechtungen hertretten.
v. Keller, Ayrer. Dramen (
Nürnb.
1610
/
18
):
dort sih ich hertretten | Des Otten Bauren Weib.
Gille u. a., M. Beheim
448, 76
;
Reichmann, a. a. O.
164, 19
.
2.
›auftreten, erscheinen, einhergehen‹;
vgl. am ehesten (Adv.) 6.

Belegblock:

Peil, Rollenhagen. Froschm.
554, 1523
(
Magdeb.
1608
):
Dem Esel im Herzen wolthet / Das er so groß ansehen hett. | Gedacht / du must prechtig hertretten / | Man sol dich noch endlich anbeten.
3.
›einer Erscheinung (zeitlich) nachfolgen‹.

Belegblock:

Göz. Leichabd. (
Jena
1664
):
wie er [Abend⸗Stern] des Abends hinter der Sonnen hertritt / und ihren Untergang begleitet.